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Autokennzeichen ein Überblick

Das Autokennzeichen ist eine Art der Kennzeichnung, die in Deutschland von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegeben wird. Es handelt sich dabei um zwei weiße Plaketten, die zur vorderen und hinteren Anbringung an das Fahrzeug gedacht sind und als Nachweis der Zulassung dienen. Sie setzen sich aus drei Elementen zusammen: Der erste ist ein Buchstabencode, der angibt, aus welchem Landkreis der Fahrer stammt. Darauf folgt ein ein- bis zweistelliger, zufälliger Buchstabencode und anschließend bis zu vier zufällig gewählte Zahlen - beides dient der Identifizierung des Fahrzeugs, sorgt aber auch dafür, dass häufig Wunschkennzeichen angefordert werden.

Geschichte des Kennzeichens

Das heutige Autokennzeichen hat seinen Ursprung im antiken Rom. Streitwagen waren nicht nur das Statussymbol der Herrscher, sondern auch militärisch genutzte Fahrzeuge, die mit einer Nummer versehen wurden. Im 17. Jahrhundert wurden englische Kutschen nach und nach mit Wappen versehen, um ähnlich dem Autokennzeichen eine Zuordnung der Kutsche zu ermöglichen. Zwischen 1870 und 1890 gab es im deutschen Gebiet Fälle von Fahrerflucht bei Fahrradunfällen, sodass zuerst alle Fahrräder gekennzeichnet werden mussten. Ab 1907 war das Autokennzeichen für alle Fahrzeuge Pflicht. Auch heute noch entwickeln sich Autokennzeichen ständig weiter. Zwar ändert sich nicht mehr die Form oder das Aussehen der Plakette, Gebietsveränderungen machen sich jedoch erkennbar. So kamen nach der deutschen Einigung neue Autokennzeichen zum Repertoire dazu, heute werden Landkreise zusammengelegt oder es werden selbstständige Gebiete eingemeindet. Seit 1994 besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu beantragen. Wunschkennzeichen sind Autokennzeichen, die für den Fahrer einen persönlichen Wert haben.

Herstellung des Kennzeichens

Die Herstellung eines deutschen Autokennzeichens unterliegt strengen Normierungen. Das beginnt bereits bei der vorgeschriebenen Größe der Plakette: Diese darf maximal 520 mm lang und 110 mm hoch sein, kann aber auch kürzer werden, wenn die Schrift darauf noch zu erkennen ist. Autokennzeichen bestehen aus Aluminium und werden in Deutschland von zwei Firmen hergestellt, Utsch und 3M. Auf die Aluminiumplatte wird im Heißprägeverfahren die Schrift aufgebracht, die Vorderseite anschließend schwarz bemalt. Üblich ist dieses Verfahren seit 1990, eingeführt wurde es, um die Verwendung lösungsmittelhaltiger Lacke in der Herstellung von Autokennzeichen abzuschaffen. Der weiße Bestandteil des Kennzeichens ist reflektierend, damit die Schrift auch bei Nacht noch deutlich zu erkennen ist. Sobald das Kennzeichen fertig ist, wird auf der Rückseite der Plakette sichtbar die Signatur des Herstellers des Rohlings angebracht, auf der Vorderseite der endgültige Hersteller des Autokennzeichens. Einige Autokennzeichen besitzen bis auf die vorgeschriebenen Eigenschaften zusätzlich andere Attribute. Seit 2006 gibt es sie aus Acryl-Kunststoff - diese ähneln im Aussehen den britischen Kennzeichen. Aus Kunststoff sind aber auch die selbstleuchtenden Kennzeichen gefertigt, die lichtdurchlässig sind und durch LEDs beleuchtet werden. Das erhöht deutlich die Sichtbarkeit des Kennzeichens.

Die wichtigsten Kennzeichenarten in Deutschland

Das typische deutsche Autokennzeichen setzt sich in Deutschland aus der Bestimmung des Landkreises sowie zusätzlichen Identifikationsmerkmalen zusammen. Diese sind es, die häufig zu Wunschzulassungen führen. Es gibt darüber hinaus allerdings noch weitere KFZ-Kennzeichen in Deutschland, die einen anderen Hintergrund als die Standardmodelle haben. Die erste Ausnahme bilden Behördenkennzeichen. Auffallend sind besonders die Autokennzeichen der Polizei, die entweder mit Landeskennzeichen oder einem speziellen Autoschild für die jeweilige Einsatzregion fährt. Das Landeskennzeichen trägt kein Landkreiskürzel, sondern das des Bundeslandes: Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise durch NRW gekennzeichet, das Saarland durch SAL. Nicht alle Länder besitzen derartige Kennzeichen. Die örtliche Polizei kennzeichnet ihre Fahrzeuge durch den Buchstaben hinter dem Landkreiskürzel. In bayerischen Städten ist ein PP auf den Autokennzeichen üblich. Zu den Behördenfahrzeugen zählen unter anderem auch die von Zoll, Feuerwehr und ähnlichen Einrichtungen. Die zweite große Gruppe bilden die militärisch und staatsdienstlich genutzten Autokennzeichen. Statt des Landkreiskürzels zeichnen sich Fahrzeuge der Bundeswehr durch ein Y aus. Mit diesem Kürzel werden alle Gebrauchsfahrzeuge der Bundeswehr gekennzeichnet. Diplomaten fahren in Deutschland mit einer 0 an erster Stelle, wie auch einige der obersten Politiker. Bekannte Sonderkennzeichen sind die so genannten roten und grünen Autokennzeichen, die sich durch ihre Schriftfarbe auszeichnen. Die grünen Autokennzeichen werden von steuerfreien Fahrzeugen geführt, beispielsweise landwirtschaftlich oder gemeinnützig eingesetzten Fahrzeugen. Das rote Kennzeichen wird meist von Händlern geführt, damit Kunden mit dem Fahrzeug Probefahrten unternehmen können. Privatleute erhalten das rote Autokennzeichen beispielsweise für Old- oder Youngtimer, sofern diese nur zu Autotreffen gefahren werden. Besonders zu diesem Zweck lassen sich Wunschkennzeichen beantragen.

Das Wunschkennzeichen

Autokennzeichen bieten Fahrern durch ihr Format sehr persönliche Gestaltungsmöglichkeiten, sodass oft ein Wunschkennzeichen gewünscht wird. Wunschkennzeichen zeichnen sich aus durch die Kombination des Landkreiskürzels und der darauffolgenden Buchstaben. Es gibt verschiedene Wunschkennzeichen, an die man nur noch über diese Möglichkeit kommt - die am häufigsten gestellte Frage ist jedoch, wie man an sein Wunschkennzeichen kommt und an wen man sich dafür wendet. Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs wird automatisch ein Autokennzeichen vergeben. Um es zu erhalten, muss ein Formular ausgefüllt werden. Meist findet sich dort bereits ein Feld, in dem der Fahrzeugführer angeben kann, ob er ein Wunschkennzeichen möchte. Wird das Feld ausgefüllt, so erhält das Fahrzeug das genannte Autoschild, wenn es gerade zu vergeben ist. Der Antrag auf ein Wunschkennzeichen kostet 12,80€ und muss sechs Wochen im Voraus gestellt werden. Ein Wunschkennzeichen kann auch online beantragt werden, allerdings steigen dafür die Kosten ein wenig. Wer sicher sein will, sein Wunschkennzeichen zu bekommen, kann allerdings ein bisschen nachhelfen. Der freundliche Umgangston mit den zuständigen Personen wird dafür sorgen, dass man in guter Erinnerung bleibt - und auch wenn das Wunschkennzeichen bereits an einen anderen Fahrer vergeben ist, wird nach einer ähnlichen Kombination gesucht und stattdessen diese vergeben. Was auf keinen Fall zum Wunschkennzeichen führt, ist Bestechung. Man kann der Zulassungsbehörde noch so viel Geld versprechen, annehmen dürfen sie es nicht. Geld kann dabei höchstens in die Kaffeekasse fließen, und auch dann sollte der Betrag nicht zu hoch gewählt werden, sondern eher einen symbolischen Wert haben. Einige Autokennzeichen werden von den zuständigen Behörden nur noch auf Wunsch vergeben, da sie eine zweideutige Botschaft vermitteln. Der Landkreis Limburg-Weilburg mit dem Kürzel LM vergibt die Kombination LM-AA nur noch als Wunschkennzeichen, da dies "Leck mich am Arsch" bedeutet. Ähnlich hält es der Landkreis Hanau - Kürzel HU - mit der Kombination HU-RE. Einige Möglichkeiten gibt es jedoch noch nicht einmal als Wunschkennzeichen. Dazu gehören Kennzeichen, die eine unerwünschte Botschaft vermitteln, wie etwa die Buchstabenkombinationen HJ (Hitlerjugend) oder SS (Schutzstaffel). Bestimmte Landkreise, so etwa Hannover - Kürzel H - stellen die Kombination H-J ebenfalls nicht aus. Die meisten Wunschkennzeichen werden ohnehin vergeben, um dem Fahrzeug eine persönliche Note zu verleihen. Meist handelt es sich dabei um ein Wunschkennzeichen, da es die Initialen des Fahrers enthält, gelegentlich auch dessen Geburtsjahr. In Landkreisen, deren Kürzel eine besondere Kombination erlaubt, sind diese zusätzlich sehr beliebt. Ein häufiges Wunschkennzeichen im bayerischen Landshut ist etwa die Kombination LA-DY - Möglichkeiten gibt es in vielen Kreisen.